Auftraggeber
Arts & Moments l Dorfstraße 8 l 24321 Panker
Verfahren
2016 bis 2017
Anlass und Ziel der Planung
Die Gemeinde Panker beabsichtigt mit Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB für den „Siedlungsbereich nördlich Brammerberg“ die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu schaffen. Ortsplanerische Zielsetzung der Gemeinde Panker ist es, die bereits in der Vergangenheit entstandene bauliche Entwicklung und die Nutzung in Darry im Sinne einer städtebaulichen Ordnung zu sichern. Die planungsrechtliche Überprüfung des Plangebietes hat ergeben, dass dieses auf Grund der Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB) des Flurstücks 43/4 (westlicher Teilbereich) in Verbindung mit einer Privilegierung und Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach bisheriger Rechtslage nicht genehmigungsfähig wäre. Hierzu wird eine Innenbereichssatzung in Gestalt einer kombinierten Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 2 BauGB aufgestellt.