Übersichtsplan

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45

Bestandskarte (Büro: ALSE GmbH, 10.04.2019)

Vorhaben- und Erschließungsplan

Planzeichnung

Werkblatt

zurück zur Übersicht

Gemeinde Süsel, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 "Seelöwen - Anlage Süseler Baum"

Auftraggeber
privater Vorhabenträger

Verfahren
2019 - 2020

Anlass und Ziel der Planung

Seit der Schließung des ehemaligen Landgasthofes „Süseler Baum“ aufgrund eines Brandereignisses, wird das Areal nicht mehr genutzt und stellt eine Brachfläche dar. Das Planungsziel der Gemeinde Süsel ist eine ortsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Grundstückes. Zielsetzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ausweisung von Anlagen und Einrichtungen für die Unterbringung, Pflege, Präsentation, Zucht und das Trainieren von Seelöwen. Die Planung entspricht den umweltschützenden Grundsätzen des Baugesetzbuchs gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Durch die Inanspruchnahme bzw. die Wiedernutzbarmachung der Fläche für eine bauliche Nutzung wird dem Rechnung getragen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Planung besteht eine private Investitionsbereitschaft.

 

Werkblatt

Planungsbegleitender Zeitungsartikel I

Planungsbegleitender Zeitungsartikel II