Auftraggeber
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Verfahren
2016 bis 2017
Anlass und Ziel der Planung
Der seit dem 24.09.1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14.91.01 „Schwerin-Friedrichsthal“ sieht für das Plangebiet die Errichtung von Haugruppen und Doppelhäusern in einem reinen Wohngebiet vor. In Schwerin werden jedoch überwiegend Einzelhäuser in Form von so genannten Einfamilienhäusern sowie Doppelhäuser nachgefragt. Dieser Nachfrage ist bereits durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Rechnung getragen worden.
Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern im gesamten Plangebiet. Die Reinen Wohngebiete wurden als Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Verkehrsflächen an die neue Planungskonzeption angepasst.