Übersichtsplan

Bebauungsplan 14.91.01 - Ursprungsplan und 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 14.91.01, 2. Änderung

Gestaltungskonzept

1. Bauabschnitt entlang der Straße "Lützower Ring", Stand: 06.03.2018

Werkblatt

Luftbild 2015

Luftbild 2022

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Landeshauptstadt Schwerin, Bebauungsplan Nr. 14.91.01, 2. Änderung "Schwerin - Friedrichsthal"

Auftraggeber
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Verfahren
2016 bis 2017

Anlass und Ziel der Planung
Der seit dem 24.09.1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14.91.01 „Schwerin-Friedrichsthal“ sieht für das Plangebiet die Errichtung von Haugruppen und Doppelhäusern in einem reinen Wohngebiet vor. In Schwerin werden jedoch überwiegend Einzelhäuser in Form von so genannten Einfamilienhäusern sowie Doppelhäuser nachgefragt. Dieser Nachfrage ist bereits durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Rechnung getragen worden.

Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die  Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern im gesamten Plangebiet. Die Reinen Wohngebiete wurden als Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Verkehrsflächen an die neue Planungskonzeption angepasst.

 

Landeshauptstadt Schwerin 

 

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